FC Epe 1912 e.V.

(Corona) Hygienekonzept des FC Epe 1912

Stand: 26.08.2021

3G-Regeln 

Voraussetzung für die Durchführung des Sportbetriebes ist die Einhaltung eines Hygienekonzeptes auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Daher möchten wir euch auf folgende Maßnahmen hinweisen, die zwingend eingehalten werden müssen!  


Zutritt zum FC EPE - Sportplatz kann nur folgenden Personen gewährt werden: 

1. Getestete Personen: Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. 

2. Geimpfte Personen: Seit der finalen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Eine Bestätigung in schriftlicher Form bzw. in einer App muss vorliegen.

3. Genesene Personen: Mit Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. - Alle Nachweise müssen mit einem gültigen Personalausweis am Sportgelände vor-gezeigt werden.  


- Bei corontypischen Symptomen oder einer Atemwegsinfektion bitte zu Hause bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren 

- In den Bereichen der Cafeteria und Toilette gilt weiterhin für alle die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.  

- Der Mindestabstand von 1,5 m muss auch auf Laufflächen, in der Cafeteria und in den Toilettenbereichen gewahrt werden.

 - Die Anmeldung in der Luca-App ist bei Betreten des Vereinsgeländes obligatorisch. Falls die App nicht auf dem Handy vorhanden ist, können die Kontaktdaten einer am Eingang ausliegenden Liste eingetragen werden. 



1. Grundsätzliches     |     2. Trainingsbetrieb     |     3. Spielbetrieb


1. Grundsätzliches

1.1 Alle Personen, die das Vereinsgelände betreten, müssen überall und jederzeit (auch in den Kabinen) einen Mund-Nase-Schutz (Maske) tragen. Die einzige Ausnahme stellen die Spieler*innen dar, die aktiv auf dem Fussballplatz stehen und dort den Sport ausüben - entweder beim Trainingsbetrieb oder in der Startelf beim Spiel (für Auswechselspieler herrscht maskenpflicht). 

1.2 An die Beschilderungen zur Ein- und Ausgangssituation am Vereinsgelände muss sich zwingend gehalten werden.

1.3 Der Jugendraum ist aktuell nur stark eingeschränkt nutzbar. Er dient vorerst lediglich dem Verkauf, nicht aber dem Verzehr von Speisen und Getränken.

1.4 Die Toiletten werden zugänglich sein. Sie sind mit zusätzlichem Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einwegpapierrollen ausgestattet. Vor den „neuen“ Kabinen werden zusätzlich Seife und Desinfektionsmittel jederzeit verfügbar sein und öffentlich bereitgestellt. 

1.5 Auf die herkömmlichen Begrüßungen soll verzichtet werden. Shakehands“ oder ähnliche körperliche Begrüßungsrituale – auch wenn diese dem Fairplay dienen – sind aktuell nicht angebracht und sollten unterlassen werden.  


2. Trainingsbetrieb 

Der Vorstand und die Hygienebeauftragten werden sich die Trainingseinheiten stichprobenartig anschauen und bei gröberen Verstößen gegen die Verhaltensregeln das weitere Training untersagen und die Mannschaften von der Anlage verweisen. Hier muss der Verein – aufgrund der „Fürsorgepflicht“ gegenüber seiner Mitglieder – hart durchgreifen. 

2.1 Die Trainer/Betreuer dokumentieren vor jeder Trainingseinheit die Anwesenheit der einzelnen Mannschaften. Die Dokumentation wird 6 Wochen aufbewahrt. 

2.2 Die Trainer/Betreuer informieren die Spieler regelmäßig über die Verhaltensregeln. Hände waschen/Hände desinfizieren vor Trainingsbeginn, Niesen/Husten in die Armbeuge, Nutzung der Ein- und Ausgänge, Abstand bei Trainingsunterbrechungen usw. 

2.3 Regelmäßige Abfrage durch die Trainer/Betreuer, ob einer der Teilnehmer Symptome zeigt. Bei Symptomen muss der Spieler von der Trainingseinheit ausgeschlossen werden. 

2.4 Die Umkleidekabinen sind nur stark eingeschränkt nutzbar. 

2.5 Es ist kein geselliger Verbleib nach der Trainingseinheit erlaubt. 

2.6 Die Ankunft am Vereinsgelände soll vornehmlich bereits im Trainingsoutfit stattfinden. 

2.7 Um unnötigen Kontakt der einzelnen Mannschaft zu vermeiden, werden die Fahrradstellplätze für die jeweiligen Trainingsplätze festgelegt. 

2.8 Zuschauer (Eltern, Medienvertreter, usw.) müssen sich weiterhin an die allgemein bekannten Hygienevorschriften halten, wie z.B. 1,5 m Abstand. 

2.9 Die Ankunft der Spieler und Trainer sollte maximal 15 Minuten vor dem Trainingsbeginn am Platz sein. 

2.10 Die Trainer/Betreuer werden bei den Schulungsmaßnahmen zu den Corona-Regeln mit Desinfektionsmittel ausgestattet und werden dieses eigenverantwortlich vorm Training den Spieler zur Verfügung stellen. Die Trainer/Betreuer unterzeichnen, dass sie an der Schulung teilgenommen haben, diese inhaltlich verstanden haben und auch so umsetzen werden.

2.11 Jede Mannschaft wird jeweils eine Platzhälfte des Kunstrasenplatzes bekommen. Auf dem Kunstrasenplatz sollte dann nach Möglichkeit quer gespielt werde, damit die beiden Mannschaften möglichst wenig Kontakt untereinander haben. 

2.12 Jede Mannschaft trainiert nur mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Material (Mülltonnensystem beibehalten).  

2.13 Es werden maximal 3 Mannschaften zeitgleich trainieren (Kunstrasen: 2 Mannschaften / Rasen (Holters): 1 Mannschaft). 

2.14 Es gibt fixe Trainingszeiten, von denen ohne Erlaubnis durch den Hygienebeauftragten nicht abgewichen werden darf (siehe separaten Trainingsplan).


3. Spielbetrieb

3.1 Die Mannschaften von der G bis zur B-Jugend (einschl. Mädchenmannschaften) kommen bereits umgezogen zum Platz. 

3.2 Die Kabinennutzung ist bis auf Weiteres untersagt und nur in Ausnahmefällen erlaubt (Voraussetzungen siehe unter Punkt 17, 18, 19). 

3.3 Die A-Jugend sowie die Seniorenmannschaften können die Kabinen während des Spielbetriebes unter der Voraussetzung nutzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

3.4 Der Kabinenzutritt gilt ausschließlich für Spieler, Trainer/Betreuer, Funktionsteam, Schiedsrichter, Hygienebeauftragter. 

3.5 Die Nutzung der Duschen ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gestattet.

3.6 Für alle gilt: Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW 

3.7 Alle Zuschauer müssen sich mit der privaten Anschrift und Telefonnummer registrieren lassen.

3.8 Komplette Datenerfassung der Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit von Erkrankungen. Dies geschieht vornehmlich über den Spielberichtsbogen.

3.9 Innenraum/Spielfeld: Weniger als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei den Fussball-Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu): Zugelassene Personen: Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsteam, Sanitäter, Ordnungsdienst, Hygienebeauftragter, Medienvertreter 

3.10 Zwischen jedem Spiel sollten mind. 30 Minuten liegen, da sich die Teams und Zuschauer der aufeinanderfolgenden Spiele nicht begegnen sollen. 

3.11 Die Organisation des Spielbetriebes bis zu den D-Junioren erfolgt in der Regel auf Kleinspielfeldern, die parallel auf dem Großfeld aufgebaut werden. Hinsichtlich der Beachtung der 30er-Regel (maximale Anzahl Personen im Kontaktsport) wurde die Auslegung – nach Rücksprache mit der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt NRW, Andrea Milz – geprüft. Grundsätzlich können auf einem Großfeld im Kinderfußball (bis D-Junioren) zwei Spiele parallel durchgeführt werden. Es handelt sich bei parallelen Spielen um zwei einzelne Sportveranstaltungen im Kontaktsport, bei der jeweils 30 Personen in Kontakt kommen dürfen (mit entsprechender Rückverfolgung). Entscheidend ist, dass am Ende der Veranstaltung jeder Spieler mit maximal 29 anderen Personen (egal ob Stamm- oder Auswechselspieler, eigene oder fremde Mannschaft(en)) Kontaktsport betrieben hat. Dies gilt sodann auch für die „Spieltreffs“ (neue Spielformen im Kinderfußball). Zwischen den Spielfeldern und weiterer Personen ist zwingend der Abstand einzuhalten (Spielfeldaufbau gemäß Anhang Jugendspielordnung/WDFV). Eine Vermischung der aktiven Sportler der parallelen Spiele ist auszuschließen. Die Abstandsregel ist zudem beim Zutritt und beim Verlassen der Spielfläche einzuhalten. Die maximale Personenanzahl von 330 auf der Sportanlage ist entsprechend zu beachten. 


Unter Berücksichtigung der oben genannten Regeln wünschen wir allen Mannschaften – unter den gegebenen Bedingungen – viel Spaß beim wiederaufgenommenen Trainings- und Spielbetrieb!

Der Vorstand